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Facility Management Berlin
Die Verwaltungsgebühren werden nach individueller Vereinbarung erfolgsabhängig berechnet (Basiswert = IST-Nettokaltmieteinnahme).
Dieses besondere Vergütungsmodell trägt Ihrem Interesse an einer erfolgsorientierten Bewirtschaftung der Immobilie Rechnung.
Im Falle von Mietrückständen und/oder Leerständen fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Hiermit möchte ich zum Ausdruck bringen, ein ebenso dringendes wirtschaftliches Interesse am Erfolg Ihrer Immobilie zu haben, wie Sie selbst!
Gern erstelle ich Ihnen umgehend ein individuell auf Ihre Liegenschaft bezogenes Verwaltungsangebot.
Sämtliche Buchführungsdaten sowie Kennzahlen der bewirtschafteten Liegenschaft stehen Ihnen täglich zur Verfügung.
Monatliche Abrechnungen liegen Ihnen in der Regel bis zum 5. Werktag des Folgemonats vor.
Jahresabrechnungen werden jeweils im Laufe des Januar des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres erstellt und liegen bis zum 15. Januar vor.
Objektbezogene Daten und eine Vielzahl möglicher Auswertungen (z.B. Vermögensaufstellungen, Kreditantragsunterlagen, Mieterlisten, Übersichten vereinbarter Mietentgelte, Projektierungsportefeuilles etc.)
zur Vorlage bei Banken, Versicherungen und öffentlichen Ämtern, stelle ich jederzeit und unmittelbar zur Verfügung.